Binnenschiff

Binnenschiff - Wasserfahrzeug für die Durchführung von Transporten auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Man unterscheidet zwischen Binnenfrachtschiffen für die Güterbeförderung und Binnenfahrgastschiffen für die Personenbeförderung. Die der Frachtschifffahrt dienenden Binnenschiff sind entweder Lastfahrzeuge mit eigenem Antrieb (Dampfschiffe, Motorschiffe), Lastfahrzeuge ohne eigenen Antrieb (Schleppkähne, Schubprähme) oder Triebfahrzeuge zum Schleppen oder Schieben von Lastfahrzeugen ohne eigenen Antrieb (Schlepper, Schubboote, Stoßboote). Binnenfrachtschiffe dienen vorwiegend zur Beförderung von Massengütern, z. B. Kohle, Erze, Baustoffe, Chemikalien und landwirtschaftliche Erzeugnisse, über größere Entfernungen. Der wesentliche Vorteil beim Einsatz von Binnenschiff liegt unter bestimmten Voraussetzungen (genügend große Transportentfernung, hinreichende Auslastung des Schiffsraumes usw.) in den relativ niedrigen Beförderungskosten je Leistungseinheit. Die hauptsächlichen Nachteile bestehen in der niedrigen Beförderungsgeschwindigkeit sowie in den territorial und jahreszeitlich begrenzten Verwendungsmöglichkeiten. - Insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg wurden Binnenfahrgastschiffe mit hohen Beförderungsgeschwindigkeiten als Tragflügel- und Luftkissenboote entwickelt. - Eine Sonderform des Binnenschiffs stellt das seegehende Binnenschiff (Fluss-Seeschiff) dar, das den durchgehenden Transport über eine aus einem Seeweg- und Flußabschnitt bestehende Gesamtstrecke ermöglicht (z. B. Rhein-Seeschifffahrt, Donau-Seeschifffahrt). Dadurch entfällt der sonst übliche Güterumschlag zwischen Binnenschiff und Seeschiff sowie der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand.