Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung

Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung, Abk. BWVO, Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung - grundlegende Rechtsvorschrift zur Regelung von Sicherheit und Ordnung auf den Binnenwasserstraßen. Sie regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer sowie die Strom- und Schifffahrtsaufsicht durch die Deutsche Volkspolizei (Wasserschutz) und die Wasserstraßenverwaltung. Die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung enthält Bestimmungen, die für alle Wasserstraßen gelten, sowie Sondervorschriften für einzelne Binnenwasserstraßen. Sie gibt Legaldefinitionen und legt die Pflichten der Schiffsführer und Besatzungen beim Stilliegen sowie während der Fahrt fest. Weiterhin werden die Anforderungen an Fahrzeuge im Hinblick auf Bau, Kennzeichnung, Ausrüstung und Bemannung geregelt. Die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung schreibt vor, welche Papiere und Urkunden an Bord der Binnenschiffe mitzuführen sind. Teil II der Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung enthält Sonderbestimmungen für einzelne Stromgebiete und für andere Wasserstraßen, die die unterschiedlichen Bedingungen der Wasserstraßen berücksichtigen, wie Vorschriften in Bezug auf höchstzulässige Abmessungen der Fahrzeuge, Tauchtiefen u. ä.