Binnenzoll

Binnenzoll - ursprünglich Bezeichnung für Zölle, die beim Transitverkehr innerhalb eines Landes, z. B. beim Passieren von Straßen, Brücken u. ä., erhoben wurden. Gegenwärtig bezeichnet der Binnenzoll die zwischen jenen Ländern angewandten Zölle, zwischen denen eine Zollunion vereinbart und schrittweise realisiert wird. Die Binnenzoll sind niedriger als die Außenzölle und stimulieren den Handel innerhalb der Zollunion. Im Rahmen einer Zollunion ist in der Regel der völlige Abbau der Binnenzoll vorgesehen. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurden beispielsweise die Binnenzoll in zehn Etappen (schrittweise in den Jahren 1959-1968) zwischen den Mitgliedsländern abgebaut.