Blankoscheck

Ein Blankoscheck ist keine sichere Zahlmethode. Unter einem Blankoscheck versteht man einen Scheck, der nur mit der Unterschrift des Inhabers versehen ist. Das bedeutet, dass derjenige, der den Scheck erhält, den Blankoscheck selbst ausfüllen kann bzw. muss. . Er kann also Empfänger sowie auch den Betrag einfügen, ohne dass der Inhaber des Kontos, von dem das Geld ausgezahlt wird, darüber Bescheid weiß. Einen Blankoscheck stellt man daher nur sehr vertrauenswürdigen Personen aus. Und das auch nur, wenn man die Höhe des Betrages, der benötigt wird nicht genau kennt. Es kann allerdings nicht jede Summe von dem Referenzkonto des Schecks abgehoben werden. Das Konto muss auf jeden Fall für den eingetragenen Betrag eine Deckung aufweisen. In den meisten Fällen darf es nicht einmal überzogen werden. Blankoschecks sind immer weniger gängig in Deutschland. Sie wurden vor allem in Firmen ausgestellt, um zum Beispiel dem Buchhalter quasi eine Vollmacht für das Firmenkonto auszustellen. Heute, im Zeitalter, der Überweisung und Online. Bankführung, erstellt man befugten Personen im Unternehmen, eher eine Vollmacht für das Konto. So können Zahlungen bequem und ganz normal per Online-Banking vorgenommen werden. Die Funktion einer Vollmacht ist mit der eines Blankoschecks nahezu identisch. Der Vorteil ist lediglich, dass eine Bankvollmacht um Einiges sicherer ist, als Blankoschecks, die in einem Schreibtisch liegen. Denn diese Blankoschecks könnte theoretisch jeder verwenden, der diese Schecks in die Hände bekommt. Eine Vollmacht ist nur auf eine einzelne Person ausgestellt. Alle Zahlungen werden bei einer Vollmacht direkt von der bevollmächtigten Person ausgestellt. Ein Blankoscheck dagegen, ist vom Kontoinhaber unterschrieben, so kann man nicht nachvollziehen, wer den Scheck eingereicht hat.