Blankovollmacht

Blankovollmacht - vom Vollmachtgeber (Vertretenen) durch formlose Erklärung erteilte Vertretungsbefugnis, die den Vertreter zu beliebigen (vom Vollmachtgeber noch nicht näher begrenzten) Erklärungen, Rechtshandlungen oder Vertragsabschlüssen berechtigt. Die Blankovollmacht wird in der Regel auf der Grundlage eines bestimmten Rechtsverhältnisses, z. B. eines Arbeitsrechtsverhältnisses, erteilt.