Bodenfonds

Bodenfonds - Gesamtheit der landwirtschaftlich, gärtnerisch, forstwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Bodenfläche. Der Bodenfonds betrug 1976 insgesamt 9 246 165 Hektar. Der staatliche Bodenfonds entstand hauptsächlich im Zusammenhang mit der demokratischen Bodenreform. Der Boden aller enteigneten Junker, Großgrundbesitzer, aktiven Nazis und Kriegsverbrecher wurde dem Bodenreformfonds zugeführt. Daraus wurden landlosen und landarmen Bauern, Landarbeitern, Umsiedlern u. a. Landnehmern 2 167 602 Hektar als Privateigentum übereignet. 1 157762 Hektar verblieben als Eigentum des Staates. Zum staatlichen Bodenfonds zählen gegenwärtig die Flächen der VEG und auch jene Flächen, die der Staat den LPG zur Nutzung übergeben hat, ferner die Waldflächen der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und alle Flächen, die der Gewinnung von Bodenschätzen dienen. 1976 gehörten zum staatlichen Bodenfonds insgesamt 2 597 091 Hektar, darunter 2 123 262 Hektar Wald. Der genossenschaftlich genutzte Bodenfonds entstand im Prozess der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft durch freiwilligen Zusammenschluss von Einzelbauern zu LPG. 1976 gehörten 6 253 021 Hektar zu diesem Bodenfonds, darunter 827 732 Hektar Wald. Der private Bodenfonds umfasste 1976 insgesamt 396053 Hektar von Einzelgärtnern und Kleinsiedlern.