Bodeninventar

Bodeninventar - Bestandteil der Kosten der unfertigen pflanzlichen Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen Betriebes. Das Bodeninventar umfasst den gesamten in den Kosten ausgewiesenen Aufwand an vergegenständlichter und lebendiger Arbeit für die Erzeugung pflanzlicher Produkte, soweit er im bestellten Boden gebunden ist. Es setzt sich aus zwei Komplexen zusammen: a) Kosten für die Bodenverarbeitung. Dazu rechnen alle Kosten, die bei der Bearbeitung des Bodens vor dem Ausdrillen oder Auspflanzen einer Fruchtart entstehen; b) Kosten für die Bodenbestellung und die Pflege der Fruchtarten. Das Bodeninventar wird in der Kostenträgerrechnung gesondert erfasst. Seine Höhe wird durch die agrotechnischen Termine für die Bestellung, die Pflege und die Ernte bestimmt. Der Nachweis des Bodeninventars ist bes. für die Kostensenkung und Umlaufmitteleinsparung bedeutsam. Bodeninventar ist fast ständig in der Pflanzenproduktion vorhanden. Es wird in der Bilanz als Bestandsposition nur am Jahresende aktiviert.