Bodenschätzung

Bodenschätzung, Reichsbodenschätzung - Bewertung (Bonitierung) der Bodenflächen. Grundlage der Bodenschätzung war ein Gesetz aus dem Jahre 1934, das auf eine einheitliche Inventarisierung des Kulturbodens in Deutschland abzielte, womit vor allem steuerpolitische Maßnahmen verfolgt wurden. Die Bodenschätzung löste die im 19. Jh. erfolgte Ackerklassifizierung ab. Mit der Bodenschätzung wurde erstmalig eine umfassende Übersicht über Eigenschaften der Böden geschaffen, die ihre Ertragsfähigkeit maßgeblich beeinflussen. Die Bodenschätzung berücksichtigt: a) Die .Bodenart (Korngrößenzusammensetzung, abschlämmbare Teilchen). Es werden 8 Mineralbodenarten, darunter Sand, Lehm und Ton sowie Moorboden unterschieden. b) Die geologische Entstehung (Herkunft) der Böden. Es werden unterschieden: Alluvial-, d. h. Schwemmlandböden (Al); Diluvialböden (D), die aus glazialen Ablagerungen entstanden sind; Lößböden (L6), deren Muttergestein aus dem durch Wind verfrachteten und abgesetzten Staub besteht; Verwitterungsböden (V) und Verwitterungsgeröllböden (Vg). c) Die Boden-Zustandsstufen, darunter ist der Bodenzustand zu verstehen, in dem sich der Boden z. Z. der Schätzung befindet (z. B. durch Entkalkung, Versandung, Ortsteinbildung usw.). Für die Mineralböden werden 7 Zustandsstufen unterschieden und für Moorboden 5. Wichtiges Hilfsmittel für die Bodenbewertung ist der Ackerschätzungsrahmen. Er ist eine tabellarische Übersicht von Bodenart, Bodenentstehung und Zustandsstufe, aus der die Bodenzahl (ursprünglich Bodenwertzahl) als empirischer Maßstab für die Bodenqualität abgelesen werden kann. Durch Zu- oder Abschläge je nach örtlichem Klima und Geländebeschaffenheit sowie Wasserverhältnissen und örtlicher Wirtschaftslage wird aus der Bodenzahl die Ackerzahl (früher Ackerwertzahl) ermittelt, die einen Wertmaßstab für die Ertragsfähigkeit des Bodens darstellen soll. Der Schätzung des Grünlandes liegt ein Grünlandschätzungsrahmen zugrunde, anhand dessen die Grönlandzahl ermittelt wird. Durch die Bodenschätzung wurde zur vergleichbaren Bewertung als Richtbetrieb ein Spitzenbetrieb (Reichsspitzenbetrieb) mit einem Hektarhöchstsatz von 3 780 RM/ha (Reinertrag) festgelegt, an dem sich der Hektarsatz der anderen Betriebe orientiert. Der dabei verwendete Hundertsatz ist die angewandte Verhältniszahl, die in einem Prozentsatz die Ertragsfähigkeit (Geldausdruck) des Bodens eines Landwirtschaftsbetriebes im Vergleich zum Spitzenbetrieb ausdrückt. Für die sozialistische Landwirtschaft hat die Bodenschätzung insofern noch Bedeutung, als die ermittelten Angaben bei der standortgerechten Produktionsplanung Verwendung finden können und Aussagen über Bodenqualitäten abzuleiten sind.