Bodmerei

Bodmerei - bes. Darlehnsgeschäft im Bereich der Seeschifffahrt. Hiernach ist der Kapitän im Fall einer Notlage außerhalb des Heimathafens berechtigt, zwecks Aufnahme eines Darlehens Schiff, Fracht und Ladung zu verpfänden und darüber einen Bodmereibrief auszustellen. Die Bodmerei hat auf Grund des modernen Nachrichten- und Kreditwesens heute nur noch untergeordnete Bedeutung. Nach dem Seehandelsschifffahrtsgesetz kann der Kapitän im Interesse des Schiffes bzw. der Ladung für den Reeder bzw. den Ladungsberechtigten Rechtshandlungen vornehmen. Für Forderungen aus Dienst- und Hafenleistungen für das Schiff und die Besatzung besteht ein gesetzliches Pfandrecht am Schiff und am Schiffszubehör (Schiffsgläubigerrecht).