Börse

Börse - ein spezifisch organisierter Markt im Kapitalismus, auf dem Verkäufer, Käufer und Vermittler (Börsenmakler) zusammenkommen, um Geschäfte über vertretbare (austauschbare) Waren, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Frachten, Versicherungen u. a. abzuschließen, wobei die Handelsobjekte selbst nicht am Handelsort, der Börse, zur Stelle sind und auch mehrmals den Eigentümer wechseln können, ohne dass eine sachliche Warenbewegung vollzogen wird. Die Geschäfte an der Börse tragen zu einem großen Teil spekulativen Charakter. Die Börse sind vorwiegend privatrechtliche Einrichtungen, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Daneben gibt es aber auch, vor allem in Großbritannien und in den USA, rein private Einrichtungen (Privatbörsen).

Börsenarten: a) Warenbörse, auch Produktenbörse gen., handelt typenmäßige, standardisierte Massenwaren, z. B. Baumwolle, Getreide, Kohle, Eisen; hier existieren auch Spezialbörsen, die sich nur mit dem Handel einer Warengattung befassen (Weizenbörsen, Zuckerbörsen, Garnbörsen). Die Warenbörse für standardisierte Industrieprodukte bezeichnet man auch als Industriebörse; b) Wertpapierbörse oder Effektenbörse, auch Fondsbörse gen., eine Einrichtung, an oder Wertpapiere (Aktien, Kuxe u. a. Anteilscheine), Hypothekenpfandbriefe, Obligationen sowie kurzfristige Geldpapiere (z. B. Schabwechsel) gehandelt werden. Für den Handel an der Wertpapierbörse unterscheidet man Wertpapiere, die zur amtlichen Notierung (Kurs) an der Börse zugelassen sind (börsengängige Wertpapiere), und solche, die im geregelten oder nicht geregelten Freiverkehr gehandelt werden; c) Geld- und Wechselbörse. handelt mit ausländischen Geldmünzen und Banknoten (Sorten) sowie Devisen; d) Frachtbörse für Schiffs- und Luftfrachtgeschäfte; e) Versicherungsbörse für den Abschluss von Versicherungsverträgen, vor allem im Überseetransport von Waren.

Börsengeschäfte: a) Promptgeschäfte, auch Spotgeschäfte gen. (Vertragserfüllung unmittelbar zum oder nach Vertragsabschluß); im Warenhandel spricht man dann von Effektivgeschäften oder von Lokogeschäften, beim Wertpapier- und Devisenhandel von Kassageschäften; b) Termingeschäfte (oder Zeitgeschäfte), wobei die Ware, Wertpapiere oder anderen Gegenstände des Börsenhandels erst zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen oder geliefert werden (z. B. Ultimogeschäfte, Mediogeschäfte). Termingeschäfte sind in der Regel Spekulationsgeschäfte. Der Abnehmer erwartet bis zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung eine steigende Preisentwicklung (er spekuliert auf Hausse), der Lieferant dagegen rechnet mit einem Fallen der Preise (er spekuliert auf Baisse). Hinzu kommt, dass Baisse und Hausse durch Manipulationen an der Börse ausgelöst werden können. - Angebote, realisierte und nicht befriedigte Nachfragen, Spekulationen Einflussreicher Kräftegruppierungen an der Börse, vor allem der Banken, daneben aber die politische Entwicklung und der Verlauf des Krisenzyklus bestimmen die Börsenkurse für die verschiedenen, dem Börsenhandel unterliegenden Objekte (Börsennotierung). Über die notierten Kurse informiert die Börse ständig durch Kursberichte (Kurszettel). - Als Börsenplätze bezeichnet man die Orte, an denen sich Börse befinden. In der BRD bestehen Börse in Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt (Main), München, Stuttgart und Bremen, in anderen kapitalistischen Staaten z. B. in London, Paris, Zürich, New York. Die für die technische Durchführung der Börsengeschäfte geltenden Grundsätze nennt man Börsenusancen. Im Sozialismus hat die Börse keine Existenzbedingungen mehr.