Böschung

Böschung: geneigte Begrenzungsfläche eines Erdbauwerks. Die Standsicherheit einer Böschung hängt von der Festigkeit des Erdstoffs und von den Einflüssen des Wassers (offenes Wasser, Grundwasser, Porenwasser-Überdruck, Niederschlag) ab. Die Neigung der Böschung (Höhe: Breite) beträgt je nach Art des Erdstoffs und Höhe der Böschung im allgemeinen 1: 1,25 bis 1 : 1,5. Aus der Neigung ergibt sich der Böschungswinkel, d. h. der Winkel zwischen der Horizontalen und der Böschungsschräge, der nur bei rolligem Lockergestein mit dem Reibungswinkel (Bodenmechanik) übereinstimmt, in allen anderen Fallen aber größer ist (Baugrube). Mit Rücksicht auf die Bepflanzung und Instandhaltung sowie wegen der besseren Einbindung ins natürliche Gelände werden meist flachere Böschungen gewählt. Böschungen großer Höhe werden durch waagerechte, S 1 m breite Absätze, sogen. Bermen, unterbrochen. Böschungen müssen gegen den Angriff des Wassers geschützt werden. Diesem Zweck dienen -je nach den örtlichen Gegebenheiten einzeln oder kombiniert angewendet - Maßnahmen wie: Ansaat von Gräsern; Belegen mit Rasensoden oder Rollrasen (aus natürlichem Rasen ausgestochene quadratische Stücke oder Streifen von 6 bis 8 cm dicke) (auf Plastmatten gezüchteter Rasen); Anpflanzung von Strauchwerk oder Bäumen; Schüttung oder Pflastern von Steinen; Betonieren; Sickerpackungen; Entwässerungsrinnen und -leitungen. Von oberhalb zufließendes Wasser ist durch einen Abfanggraben von der Böschung abzuhalten.