branchenübliche Leistungsfrist

Branchenübliche Leistungsfrist, - Zeitraum, der nach den technologisch-ökonomischen Bedingungen eines Wirtschaftszweiges normalerweise für die Herstellung bestimmter Erzeugnisse oder die Durchführung bestimmter Leistungen benötigt wird. Die branchenübliche Leistungsfrist ist z. B. bei der Festlegung betrieblicher Fertigungs-, Montage- oder Bauablaufpläne, verbindlicher Lieferfristen (1.) und der vertraglichen Leistungszeit jeweils zu beachten. Wird die branchenübliche Leistungsfrist durch die im Wirtschaftsvertrag vereinbarte Leistungszeit a) überschritten, kann ein Preisabschlag vereinbart werden; b) unterschritten, liegt eine kurzfristige Leistung vor, die zur Vereinbarung eines Preiszuschlages berechtigt, wenn die Unterschreitung außergewöhnliche Aufwendungen erfordert.