Brand

Brand: nicht steuerbares Schadensfeuer, das durch Naturgewalt, technischen bzw. technologischen Defekt, menschliches Fehlverhalten, Brandstiftung oder sonstige Einwirkung und Zündung entsteht und Schaden an Personen und Sachwerten verursacht. Die an einem Brand beteiligten Materialien unterscheidet man nach verschiedenen Brandklassen die durch Großbuchstaben gekennzeichnet werden: A = feste, glutbildende Stoffe; B = brennbare flüssige Stoffe; C = unter Druck austretende Gase; D = brennbare Metalle; E = Brände an elektrischen Anlagen bis zu 100 kV. Nach dem zeitlichen Verlauf bzw. dem erreichten Stadium unterscheidet man folgende Brandphasen: 1. Entstehungsbrand, gekennzeichnet durch relativ geringe Wärmefreisetzung in der Zeiteinheit, meist kleine Flammenhöhe und geringen nötigen Löschaufwand; von einem Schwelbrand spricht man, wenn aufgrund hoher Lagerungsdichte der brennbaren Stoffe und geringer Sauerstoffzufuhr nahezu keine offenen Flammen entstehen und der Brand nicht wesentlich über einen Entstehungsbrand hinauswächst; 2. Intensiv-, Voll- oder Raumbrand mit starker bis sehr starker Wärmefreisetzung in der Zeiteinheit, turbulenter Verbrennung mit hohen Flammen und hohem erforderlichem Löschaufwand; 3. abklingender Brand mit mäßiger Wärmefreisetzung in der Zeiteinheit, geringer Flammenhöhe und meist nur noch in Glutform erhaltenen brennbaren Stoffen, die normalen Löschaufwand bedingen. Eine kritische Beanspruchung von Bauwerken und Baukonstruktionen stellt vor allem der Intensivbrand dar, aber auch ein langandauernder Entstehungsbrand kann kritische Beanspruchungen hervorrufen (z. B. an ungeschützten Stahlkonstruktionen). Die infolge Brandeinwirkung eingetretenen materiellen und ideellen Verluste bez. man als unmittelbaren Brandschaden bei Flammen-, Hitze- und bzw. oder Verbrennungsprodukteinwirkung oder als mittelbaren Brandschaden bei Löschmitteleinwirkung o. ä. - Brandfolgeschäden sind z. B. Produktionsausfall, Mietausfall u. a.