Brandabschnitt

Brandabschnitt: genutzte und im allgemeinen bebaute Fläche, die durch geeignete Brandschutzkonstruktionen allseitig begrenzt oder bei der durch entspr. Gebäudeabstände gesichert ist, dass eine für Brandausbreitung von ihr auf benachbarte oder angrenzende Bauwerke oder Bauwerksteile verhindert wird. Die Größe (zulässige Fläche) eines Brandabschnitt es ist abhängig von der für Brandlast, der Brandgefahrenklasse (Brandgefahr), der Feuerwiderstandsklasse (Feuerwiderstand), der Gebäudenutzung sowie von der Geschoßzahl und standardisiert.