Brandprüfung, Brandversuch

Brandprüfung, Brandversuch: Maßnahme zur Bestätigung theoretischer Ermittlungen über das Brandverhalten von Baustoffen und -konstruktionen und über die Wirksamkeit von t Flammschutzbehandlungen. Nach Zweck und Art der Brandprüfung unterscheidet man: 1. Brandprüfung zur Bestimmung der für Brennbarkeit von Baustoffen und Baustoffkombinationen sowie von Ausbau- und Ausrüstungsmaterialien. Die Durchführung geschieht unterschiedlich und zeitigt daher häufig bei gleichen Prüfkörpern abweichende Ergebnisse. Für Bauteile und Baustoffkombinationen wird auch zur Einstufung des Brandverhaltens in speziellen Prüfeinrichtungen die Brandausbreitung geprüft und nach großer Brandausbreitung, mäßiger Brandausbreitung und ohne Brandausbreitung unterschieden; 2. Brandprüfung zur Bestimmung des für Feuerwiderstands von Bauteilen (Wände, Decken, Stützen u. a.). Hierfür verwendet man einen Brandprüfofen, der mit Gas, Heizöl oder Elektroenergie beheizt wird. In ihm muss sich der Prüfkörper in Einbaulage (entspr. seiner endgültigen Lage im Bauwerk, d. h. Stützen, Wände vertikal, Decken horizontal usw.) befinden und weitgehend an seiner schwächsten Stelle (Fugenbereich, Befestigungsteile) der Brandprüfung unterworfen werden, wobei die Brandprüfung nach der t Temperatur-Zeit-Standardkurve erfolgt; 3. Originalbrandversuche (Modellversuche im Maßstab 1 : 1) zur Abschätzung des Brandverhaltens ganzer Konstruktionen oder Gebäudesegmente, wobei die Konstruktionsteile im allgemeinen unter der vorgesehenen Gebrauchslast stehen; 4. Modellversuche im verkleinerten Maßstab (Laborversuch oder Analogiemodell) zur Voraussage des realen Brandverlaufs und des Brandverhaltens der Konstruktion; ihre Aussage ist z. Z. noch nicht eindeutig, ihre Verallgemeinerung begrenzt. Brandschaden für Brand.