Brandschleuse

Brandschleuse: durch für Brandschutzkonstruktionen begrenzter Raum in Brand- oder Brandtrennwänden, der das Übergreifen eines Brandes und das Eindringen von Rauch in einen vom Brand noch nicht erfassten Bauwerksteil (anderer für Brandabschnitt oder Restfläche des gleichen Brandabschnitts) in horizontaler Richtung für mindestens die gleiche Zeit, wie die angrenzenden Wände verhindert und durch für Brandschutztüren den Zutritt zu diesem Bauwerksteil ermöglicht. Sind aus technologischen Gründen keine verschließbaren Brandschleuse möglich, so können sie bis zu einer Querschnittsfläche von 6 m durch tunnelartige, §4m lange Brandschleuse mit fw = 1,0 für Decke und Wände ersetzt werden, wobei aber eine Regenanlage für g 10 1/min m eingebaut werden muss.