Brandsicherheit

Brandsicherheit - Zustand von Erzeugnissen. Anlagen, Bauwerken und Gebäudeausrüstungen und von technologischen Prozessen, der die Entstehung und Ausbreitung von Bränden ausschließt. Das Niveau der Brandsicherheit (Grad der Brandsicherheit) kennzeichnet die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes bei der Gestaltung und Nutzung der Erzeugnisse und technologischen Prozesse. Durch die Brandsicherheit wird sichtbar, in welchem Umfang und in welcher Qualität die Erfordernisse des Brandschutzes erfüllt sind. Die Brandsicherheit ist um so höher, je geringer der Mensch, die Gebäude, technologischen Anlagen usw. unter Beachtung der vorhandenen Schutzmaßnahmen einschließlich des brandschutzgerechten Verhaltens durch Brände und ihre Auswirkungen gefährdet sind. Das Höchstmaß an Brandsicherheit ist erreicht, wenn es zu keinem Brand kommen kann und auch der Mensch selbst bei fehlerhaftem oder fahrlässigem Verhalten keinen Brand verursachen kann. Es gibt für jedes Objekt einen von einer Reihe von Bedingungen abhängigen Grad der Brandsicherheit, der das für dieses Objekt gesellschaftlich notwendige Maß an Brandsicherheit ausdrückt. In der grundsätzlichen Forderung des sozialistischen Staates nach ständiger Erhöhung der Brandsicherheit kommt zum Ausdruck, dass der sozialistischen Gesellschaft durch Ausnutzen der Erkenntnisse auf allen Gebieten der Wissenschaft und der Technik sowie durch Anwendung der fortgeschrittensten -Arbeitsmethoden auch im Brandschutz ein immer höheres Maß an Sicherheit zuteil wird.