Brandübertragung

Brandübertragung: i. e. S. der Übergang eines Brandes von einem t Brandabschnitt in einen anderen (f Brandausbreitung) oder die Entstehung eines Brandes durch Funkenflug, Überschlag der Flammen durch Fenster von einem Geschoß in das darüber liegende Geschoß u. a. Eine indirekte oder Brandübertragung i. w. S. kann durch Wärmeübertragung vor sich gehen, wie durch Wärmeleitung in festen Stoffen (z. B. Stahlkonstruktionsteile), Wärmeströmung (z. B. Konvektion in Gasen) oder Wärmestrahlung mit Hitzestau und Selbstentzündung brennbarer Bauteile infolge Temperatureinwirkung.