Bruch

Bruch: Zerstörung eines Konstruktionsteiles durch Überschreiten der Materialfestigkeit. Als Bruchgrenze wird z. B. die Druckfestigkeit des Betons oder die Zugfestigkeit des Stahls angegeben. Bei Material mit plastischer Verformbarkeit führt allmähliche Laststeigerung zu einem Gleit- oder Verformungsbruch der durch plastische Formänderung (Einschnürung) an der Bruchstelle gekennzeichnet ist. Der Spröd- oder Trennbruch tritt bei nicht plastisch verformbarem (sprödem) Material, bei ungünstigen Einflüssen (schlagartige Beanspruchung, Kerben, mehrachsige Spannungszustände, tiefe Temperaturen) auch in bildsamem Material auf. Da sich der Sprödbruch nicht durch vorherige Formänderung ankündigt, muss die Sprödbruch Sicherheit, bes. bei geschweißten Stahltragwerken, beachtet werden.