Bruchteilversicherung

Bruchteilversicherung - Versicherung eines Bruchteils des Gesamtwertes der zur Versicherung beantragten Sachen. Sie wird bei einigen Formen der Sachversicherung angewandt, wenn umfangreiche Warenbestände oder größere Geschäfte zu versichern sind, bei denen nur mit Teilschäden zu rechnen ist (z. B. Einbruchdiebstahlversicherung). Als Versicherungssumme wird ein bestimmter Anteil vom Gesamtwert der zu versichernden Sachen festgelegt.