Bruttofinanzierung

Bruttofinanzierung - Finanzierungsform der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen, nach der sämtliche Ausgaben auf der Grundlage des Planes und in Übereinstimmung mit der ausgeführten Leistung aus dem zuständigen Haushalt finanziert und alle Einnahmen voll an den zu- ständigen Haushalt abgeführt werden. Die Verrechnung der Einnahmen mit den Ausgaben ist nicht zulässig. Der Bruttofinanzierung liegt die Planung der Einnahmen und Ausgaben nach dem Bruttoprinzip zugrunde. Sie wird auch als volle Einnahmen- und Ausgabenfinanzierung bez. Die Qualität der Bruttofinanzierung hängt maßgeblich von einer genauen Leistungsplanung und der Anwendung von Normen in der Haushaltswirtschaft ab (Haushaltsnormen).