Bruttoverzollung

Bruttoverzollung - Ermittlung des Zollbetrages auf Grund des Bruttogewichtes des Zollgutes. Als Bruttogewicht wird das Gewicht der Ware einschließlich sämtlicher Aufbewahrungs- und Versandumschließungen erfasst. Es wird entweder durch Verwägen oder mit Hilfe von Tarazuschlägen auf das Eigengewicht der Ware festgestellt.