Buchhypothek

Buchhypothek - Hypothek, die nur im Grundbuch eingetragen wird und Erteilung eines Hypothekenbriefes ausschließt. Seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches ist generell nur noch die Buchhypothek möglich, weil sie der Funktion der Hypothek unter sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen - Sicherung einer Geldforderung - genügt. - Das Gegenstück zur Buchhypothek war vor Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches die Briefhypothek. Bei ihr wurde neben der Eintragung im Grundbuch ein Hypothekenbrief ausgehändigt. Mit dessen Hilfe wurde unter kapitalistischen Gesellschaftsverhältnissen der Böden mobilisiert: Man verkaufte und kaufte Hypothekenbriefe und damit Rechte an den mit der Hypothek belasteten Grundstücken, ohne dass juristisch das Eigentumsrecht an dem Grundstück selbst geändert oder der Grundstückseigentümer um seine Zustimmung ersucht werden musste. Mittels Konzentration von Hypothekenbriefen für bestimmte Grundstücke in einer Hand und gleichzeitiger Kündigung aller hypothekarisch gesicherten Forderungen konnte dann nicht selten der Eigentümer des Grundstücks (Konkurrent) zur Duldung der Zwangsvollstreckung in sein Grundstück gezwungen werden.