Budgetprinzipien

Budgetprinzipien - Grundsätze für Inhalt und Form des Budgets bürgerlicher Staaten. Sie sollen eine einheitliche und rationelle Haushaltswirtschaft sichern und deren Kontrolle ermöglichen. Es wird nach materiellen und formellen (in einer anderen Zuordnung auch nach statischen und dynamischen) Budgetprinzipien unterschieden. Materielle Grundsätze sind insbesondere das ökonomische Prinzip (auch Sparsamkeitsprinzip), das Prinzip der Auswahl der Staatsaufgaben (nach Dringlichkeit und Nutzen) und das Prinzip der Begrenztheit der Staatsausgaben (Bindung an das Wachstum des Sozialproduktes). Formelle Grundsätze sind das Prinzip der Vollständigkeit (vollständige Veranschlagung aller Einnahmen und Ausgaben, Bruttoprinzip), der Budgeteinheit (Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaft in einem Haushaltsplan), der Gesamtdeckung (Deckungsmittel), der Vorherigkeit (Vorlage des Budgets vor Beginn des Rechnungsjahres), der Jährlichkeit, der Öffentlichkeit u. a. Gegen die Budgetprinzipien wird, wenn es für die Monopole und den Staat notwendig und vorteilhaft ist, verstoßen. Viele der klassischen bürgerlichen Budgetprinzipien sind inzw. ausgehöhlt (z. B. Prinzipien der Begrenzung der Staatsausgaben und der Öffentlichkeit) bzw. direkt den veränderten Bedingungen angepasst (z. B. Übergang von der jährlichen zur mehrjährigen Haushaltsplanung) worden. Für die sozialistische Haushaltswirtschaft in der gelten die in der Staatshaushaltsordnung verankerten Grundsätze der Haushaltswirtschaft.