Bürgschaftskredit, Bankbürgschaft

Bürgschaftskredit, Bankbürgschaft - Übernahme einer Bürgschaft durch die Bank für ihren Kunden. Der Bürgschaftskredit bez. Bankbürgschaft ist somit kein Kredit im eigentlichen Sinne, sondern für den Bankkunden ein Mittel zur Erlangung von Krediten (insbesondere kommerziellen Krediten). Der Bürgschaftskredit oder Bankbürgschaft wird bes. im Außenhandelsgeschäft als Avalkredit angewandt (Aval). Bürgschaftskredit (Bankbürgschaft) werden in der Bilanz gesondert, unter dem Strich, d. h. außerhalb der Bilanzsumme, als sog. Eventualverpflichtungen ausgewiesen.