Bundesregierung
Die Bundesregierung aufgrund der Ermächtigung in § 141 Abs. 4 der ursprünglichen Fassung des Bundesbaugesetzes mit Zustimmung des Bundesrats die Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken vom 7. August 1961, die am 11. September 1961 in Kraft trat. Den Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken, die nun auch auf das inzwischen entstandene Städtebauförderungsgesetz zu stützen war, leitete die Bundesregierung am 26. Mai 1972 dem Bundesrat zu, der am 7.Juli 1972 vorbehaltlich einiger Änderungen zustimmte, die bei Erlass der Verordnung vom 10. August 1972 berücksichtigt wurden. Aufgrund des Art. II der Verordnung hat der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen die Neufassung vom 15. August 1972 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1417 bekannt gemacht. Die Neuregelung trat am 16.August 1972 in Kraft. Die Verordnung trug jetzt die Kurzbezeichnung Wertermittlungsverordnung - Werte. Nach der Novelle des Jahres 1976 zum Bundesbaugesetz war eine erneute Überarbeitung beabsichtigt und auch notwendig. Die Arbeiten daran wurden jedoch immer wieder zurückgestellt. Zum Städtebauförderungsgesetz erließ die Bundesregierung auf Grund des §91 dieses Gesetzes die Verordnung über die Kosten der Ordnungsmaßnahmen nach §41 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes vom 20.Januar 1976, die durch die Verordnung vom 27. November 1976 nochmals geändert wurde, sowie die Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach den §§41 und 42 des Städtebauförderungsgesetzes vom 6.Februar 1976. Diese beiden Rechtsverordnungen sind durch Art.2 Nr.25 und 26 des Gesetzes über das Baugesetzbuch aufgehoben worden. Das Baugesetzbuch enthält keine dem §91 des Städtebauförderungsgesetzes entsprechende Ermächtigungsvorschrift zum Erlass von Rechtsverordnungen.