charges collect

charges collect (englisch, = Gebühren einziehen; Nachnahme der Transportaufwände), Abk. cc - Frachtzahlungsklausel im Luftverkehr: unfrei. Der Empfänger trägt das Transportentgelt, alle sonstigen auf dem Abgangs- und Bestimmungsflughafen und während des Transports anfallenden Gebühren sowie die Entgelte für die Zu- und Abbringung der Fracht. Die entsprechenden Beträge sind bei der Auslieferung des Gutes durch das letzte Luftverkehrsunternehmen der Transportkette vom Empfänger bei Auslieferung des Gutes einzuziehen. Nach internatonalen Festlegungen werden verschiedene Güter nur zum charges collect-Versandangenommen, wenn der Absender schriftlich erklärt, alle entstehenden Kosten zu tragen, falls der Empfänger die Annahme verweigert oder das Gut aus anderen Gründen am Bestimmungsflughafen nicht ausgeliefert werden kann. Diese Güter können sein: Muster und Warenproben ohne Handelswert, leichtverderbliche Güter, lebende Tiere, Zeitungen, Zeitschriften und Drucksachen aller Art, Pressefotos sowie Güter, deren Wert geringer ist als der Transportpreis. Bei Annahmeverweigerung durch den Empfänger bzw. anderen Ablieferungshindernissen haftet der Absender für alle Beträge, die sich aus dem Frachttransport ergeben. - Eine dem charges collect ähnliche Frachtzahlungsklausel ist frei Abgangsflughafen (ähnlich der Klausel free an board in der Schifffahrt). Dabei übernimmt der Absender die Bezahlung aller bis zur Verladung des Gutes in das Flugzeug anfallenden Beträge.