Charter party

Charter party, Abk. C/P - Urkunde über einen abgeschlossenen Chartervertrag in der Seeschifffahrt, der neben der vertraglich vom Charterer zugesicherten Beförderung einer bestimmten Ladungsmenge (Mengencharter) oder einem auf Zeit zur Verfügung gestellten Schiff (Zeitcharter) und dem vereinbarten Entgelt ( Frachtrate, Lumpsumfracht) weitere Verschiffungs- und Umschlagsbedingungen (Charterklausein) enthält. Diese betreffen u. a. die Termine für die Andienung und Ablieferung des Schiffes, die Hafenliegezeit, Überliegezeit, Schiffsliegegeld, bes. Zuschläge (surcharges). Zur Vereinfachung der Vertragsverhandlungen werden von der Baltic and International Maritime Conference, der Internationalen Schifffahrtskammer in London u. a. Organisationen einheitliche Formulare (standard forms) für die Beförderung bestimmter Gutarten in wiederkehrenden Verkehrsrelationen erarbeitet. Ein gebräuchliches Standardformular für beliebige Gütertransporte in verschiedenen Verkehrsrelationen ist die Einheits-C. Gencon (Abk. für General Contract).