Closed-shop-Klausel

Closed-shop-Klausel - Abkommen zwischen Unternehmern und Gewerkschaften, wonach in einem Betrieb nur Arbeiter eingestellt werden bzw. verbleiben können, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind. Die Closed-shop-Klausel verpflichtete die Unternehmer, nur dann nichtorganisierte Arbeiter einzustellen, wenn die Gewerkschaften keine geeigneten Arbeiter stellen können. Die Closed-shop-Klausel fand insbesondere in den Vereinigten Staaten seit Ende des 18. Jh. Anwendung. Sie wurde vor allem wegen der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte angewendet. Der erste Streik für die Closed-shop-Klausel gegen eine Anstellung Unorganisierter wurde 1794 durch die Schuhmacher in Philadelphia geführt. Seit 1947 ist die Closed-shop-Klausel durch das berüchtigte Taft-Hartley-Gesetz verboten. Den Gegensatz zur Closed-shop-Klausel bildet die Openshop-Klausel. Sie gestattet die Einstellung organisierter und nichtorganisierter Arbeiter.