Containertransport

Containertransport - Beförderungsverfahren unter Verwendung von Containern (Behältern). Der Container ermöglicht beim Vorhandensein containerwürdiger Güter: a) die Einsparung von Material- und Arbeitsaufwand für die Verpackung des Transportgutes; b) die Rationalisierung des Güterumschlages; c) die Typisierung und Standardisierung der Ladegeräte und Umschlagmittel; Durch die Zusammenfassung von Transport- und Ladeeinheit und die mögliche Trennung des Transportgefäßes vom Fahrgestell (für Großcontainer) ergeben sich außer den oben genannten Vorteilen günstige Voraussetzungen für die Rationalisierung der Transportkette vom Produzenten zum Konsumenten. Vom konstruktiven Aufbau unterscheidet man im Containertransport entsprechend der Umschlagtechnik nach a) Roll- und Fahrsysteme; b) Hubsysteme, c) Gleitsysteme. Im herkömmlichen Stückgut- und Wagenladungsverkehr werden bes. rollbare Klein- und Mittelcontainer, im Containerzugverkehr Hubcontainer (Transcontainer) eingesetzt. Die Weiterentwicklung des Containertransport zum selbständigen und umfassenden Beförderungssystem wird als Containertransportsystem bezeichnet. Es beruht auf dem Prinzip des Knotenverkehrs, in dessen Mittelpunkt die Schaffung eines Netzes von Containerzügen steht. Containerzüge bestehen aus einer Anzahl kurz- oder langgekuppelter Tragwageneinheiten (Containertragwagen), auf die Container verladen werden. Zu- und Abfuhr der Container erfolgt durch den Kraftverkehr mittels Straßenzustellfahrzeugen. Auf bestimmten Containerumschlagplätzen (Terminal) erfolgt das Umsteigen der Container. Durch den Einsatz standardisierter Transcontainer ist ein weiterer Ausbau des Containertransportsystems für alle Land-, Wasser- und Lufttransportunternehmen sowohl national als auch international möglich. Für den Einsatz von Transcontainem im grenzüberschreitenden Verkehr ist in der die Transcontainerorganisation der Deutschen Reichsbahn verantwortlich. Das einheitliche sozialistische Transportwesen unterstützt den weiteren Ausbau des Containertransport im allgemeinen und die Weiterentwicklung des Containertransportsystems im besonderen. Auch zwischen den RGW-Ländern hat sich in den letzten Jahren der Containertransport verstärkt. Dazu trug das multilaterale Regierungsabkommen über die Einführung eines einheitlichen Container-Transportsystems der RGW- Länder vom Dezember 1971 bei. Es entstanden neue Containertransportlinien und leistungsfähige Containerterminals unter Nutzung der internationalen Spezialisierung und Kooperation. Der Bestand an Großcontainern erhöhte sich in den RGW-Ländern auf das 4fache. Es wurden 1000 Containerterminals eingerichtet.