cost and freight

cost and freight... (named port of destination) [englisch, = Kosten und Fracht... (benannter Bestimmungshafen)], Abk. c&f - handelsübliche Lieferklausel zur Bestimmung der Lief erparität bei seewärtigen Außenhandelsgeschäften. Nach den Incoterms 1953 entspricht cost and freight inhaltlich der Klausel cost, insurance, freight, jedoch mit dem Unterschied, dass der Verkäufer weder die Kosten der Seetransportversicherung zu tragen, noch die Dokumente dafür, zu beschaffen hat. Im Handel zwischen den Mitgliedsländern des RGW ist die Lieferklausel cost and freight lt. den Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW ebenfalls anwendbar. Die Auslegung ist ähnlich wie die der Incoterms, jedoch wird zusätzlich der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt des Übergangs der Ware an Bord des Schiffes im Verladehafen festgelegt.