Datenverarbeitungsvertrag

Datenverarbeitungsvertrag - Wirtschaftsvertrag zwischen einem Auftraggeber und dem Betreiber einer Datenverarbeitungsanlage als Auftragnehmer über Leistungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Datenverarbeitung. Der Datenverarbeitungsvertrag kann insbesondere die Problemanalyse, Projektierung, Programmierung und die Einführung eines Programms der elektronischen Datenverarbeitung sowie die Datenerfassung, -verarbeitung -speicherung, -lagerung und -übertragung zum Gegenstand haben. Je nach Abgrenzung des Leistungsumfangs ist der Datenverarbeitungsvertrag ein Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen und/bzw. andere Leistungen mit Elementen wissenschaftlich-technischer Leistungen, Er erfordert in jedem Fall eine spezifische Ausgestaltung, vor allem die Festlegung entsprechen- der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.