Deckungsbeitragskostenrechung

Deckungsbeitragskostenrechung, - Kostenrechnungsverfahren, bei dem den Kostenträgern nur die proportionalen Kosten zugerechnet werden ( Kostendynamik). Die fixen Kosten sind aus dem Deckungsbeitrag, d. h. der Differenz zwischen Erlös und proportionalen Kosten, zu decken. Sie können entweder als eine Summe oder differenziert behandelt werden. Als Differenzierungsmöglichkeiten kommen in Betracht:

Erlöse gegliedert nach Kostenträgern

proportionale Kosten gegliedert nach Kostenträgern

= Deckungsbeitrag I

fixe Kosten für Erzeugnisse

= Deckungsbeitrag II fixe Kosten für Erzeugnisgruppen

= Deckungsbeitrag III

- fixe Kosten der Kostenstellen

= Deckungsbeitrag IV

- fixe Kosten der Bereiche

= Deckungsbeitrag V

- fixe Kosten des Betriebes

Betriebsergebnis.

Mitunter wird der Deckungsbeitrag als Differenz zwischen Erlös und den direkten Kosten aufgefasst. Die Deckungsbeitragskostenrechung wird für spezielle Kostenanalysen und für die Optimierung . der Kosten verwendet. In der kapitalistischen Betriebspraxis wird sie darüber hinaus als Kalkulationsverfahren, speziell für die Berechnung von Preisuntergrenzen, benutzt. Die Deckungsbeitragskostenrechung wird in der sozialistischen Wirtschaft der nicht für Preiskalkulationen verwendet, da dies zu falschen Entscheidungen führen kann. - In der angelsächsischen Literatur werden derartige Kostenrechnungsverfahren als direct-costing bzw. marginal-costing bezeichnet.