Deckungsfähigkeit

Deckungsfähigkeit - im Staatshaushalt die Möglichkeit, die für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Maßnahme geplanten (Ausgabe-)Mittel. zu überschreiten, wenn für andere Zwecke ge- plante Mittel nicht oder nicht voll benötigt werden bzw. über den Plan hinaus erwirtschaftete Einnahmen verfügbar sind. In das Staatshaushaltsrecht der ist der Begriff der Deckungsfähigkeit in die Regelungen zur Verwendung von Mehreinnahmen und freien Mitteln auf Grund von Minderausgaben eingegangen.