Deckungsgeschäft

Deckungsgeschäft - 1. bei Nichterfüllung der Vertragspflichten eines Partners anderweitiger Kauf oder Verkauf seitens des anderen Partners bei gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Schadensersatzpflicht. - 2. Geschäftsart an kapitalistischen Börsen zur Abdeckung der aus einem anderen Börsengeschäft entstandenen Verpflichtungen oder Risiken. An Devisenbörsen wird das Deckungsgeschäft als Valutageschäft zur Sicherung vor dem Valutarisiko abgeschlossen.