Deckungsstock

Deckungsstock - Gesamtmasse von Vermögenswerten eines Versicherungsunternehmens, die zur Deckung der sich aus dem Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung ergebenden Verpflichtungen bestimmt ist. Der Deckungsstock ist somit der Gegenposten zu dem auf der Passivseite der Bilanz eines Versicherungsunternehmens ausgewiesenen Sparguthaben. In der obliegt die Verwaltung des Deckungsstock der Staatlichen Versicherung. Sie ist nach dem Statut verpflichtet, die Mittel des Sparguthabens der Lebens- und Rentenversicherung bei der Staatsbank der oder in Wertpapieren anzulegen. Die sich aus diesen Anlagen ergebenden Zinseinnahmen sind Bestandteil des Sparguthabenfonds und dürfen nur wie dieser zweckgebunden Verwendung finden. Die ordnungsgemäße Anlage und Verwaltung der zum Deckungsstock gehörenden Vermögenswerte wird jährlich von den Organen der Staatlichen Finanzrevision in der dokumentarischen Prüfung festgestellt und bestätigt.

Deckungssumme - Haftpflichtversicherung.