Deckungsverfahren

Deckungsverfahren in der Sozialversicherung - System der Finanzierung der Leistungen in der Sozialversicherung. Prinzipiell können 2 Arten von Deckungsverfahren unterschieden werden: das Anwartschaftsdeckungsverfahren und das Ausgabendeckungsverfahren. Beim Anwartschaftsdeckungsverfahren werden die Leistungen planmäßig vor Eintritt des Versicherungsfalles in der Zeit der Anwartschaft finanziert. Dieses Deckungsverfahren erfordert die Bildung von Reserven durch die Sozialversicherungsträger, bei der Gestaltung der Beiträge ist der Zins als Rechnungsgrundlage zu berücksichtigen. Aus den eingehenden Beiträgen werden die künftigen und aus den Reserven die laufenden Leistungen finanziert. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren schließt die Mobilisierung und Zentralisierung von Geldmitteln der Werktätigen ein. In der Rentenversicherungspraxis des kapitalistischen Deutschlands, wo sich diese Mittel als zusätzliches Kapital darstellten, wurde das Deckungsverfahren zur Finanzierung der imperialistischen Raubkriege ausgenutzt. Ein modifiziertes Anwartschaftsdeckungsverfahren ist das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Ausgabendeckungsverfahren werden Leistungen nach dem Umlageverfahren finanziert, d. h. die in einer Periode notwendigen Ausgaben auf die Versicherten aufgeteilt. Der Bedarf an finanziellen Mitteln wird hierbei dann gedeckt, wenn er auftritt. Dieses Deckungsverfahren ist das gegenwärtig verbreitetste in allen Zweigen der kapitalistischen Sozialversicherung, auch in der Rentenversicherung, wo es zum Teil modifiziert angewandt wird. In der Sozialversicherung der werden die Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und der Betriebe sowie einem ständig wachsenden Zuschuss des Staatshaushaltes finanziert. Dieser Staatszuschuss ist die bestimmende Komponente für die Entwicklung der Leistungen der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsträger müssen deshalb in der keine Reserven bilden.