Demokratie

Die Entwicklung der Demokratie in der Neuzeit wurde von der Bundesrepublik Deutschland mit vorangetrieben. In der Weimarer Verfassung wurde Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts für ganz Deutschland ein demokratisches System errichtet. Die demokratischen Wurzeln rechen jedoch viel tiefer und weiter zurück. In den Stadtverfassungen des Mittelalters finden sich demokratische Herrschaftsansätze. Des Weiteren wies die ständische Herrschaftsordnung zu dieser Zeit demokratische Grundzüge auf, da die nach Gesellschaftsschicht geordneten Stände an der Herrschaft beteiligt wurden. Jedoch wurde hier nicht an die Gleichheit aller als Grundprinzip der neuzeitlichen Demokratien gedacht.

Im Grundgesetz ist die repräsentative Demokratie festgelegt. Die gesamte Staatsgewalt liegt somit bei gewählten Vertretern und muss auf das Volk als Souverän zurückgeführt werden können. Der hierarchische Aufbau der Verwaltung mit der parlamentarischen Verantwortung der Regierung kommt diesem Grundsatz zugute. Ein Urteil der Rechtssprechung wird dabei immer im Namen des Volkes ausgesprochen. Das gewählte Parlament übernimmt im Wesentlichen die Aufgabe der Gesetzgebung. Es bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung, damit die Regierung und die Verwaltung Verordnungen erlassen dürfen. Diese gesetzliche Grundlage muss den Inhalt, den Zweck und das Ausmaß der Verordnungsermächtigung abstecken(Art. 80 Abs. 1 GG).

Im Zentrum der demokratischen Teilhabe an der Staatsgewalt stehen die Wahlen zur gesetzgebenden Körperschaft von Bund und Ländern. Für den Bund ist dies der Bundestag und auf Landesebenen sind dies die Landtage. Die demokratische Partizipation kommt auch bei den Wahlen zu den kommunalen Organen zum Ausdruck. Dies sind der Kreistag für die Kreise und die Gemeinde- und Stadträte für die Gemeinden und Städte. In vielen Bundesländern wird zudem der Bürgermeister unmittelbar von den Gemeindebürgern gewählt.
Weitere staatstragende Organe, wie z.B. der Bundeskanzler, der Bundespräsident und die Ministerpräsidenten der Länder werden nicht unmittelbar von den Bürgern gewählt, sondern von demokratisch legitimierten Wahlorganen. Plebiszitäre Elemente sind im Grundgesetz nur in geringem Umfang vorhanden. Diese Tatsache verursacht ständige verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen in Deutschland.