Devisen

Devisen - 1. häufig gebrauchter zusammenfassender Begriff für Geldwerte in fremder Währung. - 2. im Bankwesen übliche Bezeichnung für bargeldlose Zahlungsmittel, Zahlungsanweisungen u. a. in fremder Währung zum Unterschied von Sorten, mit denen die ausländischen Banknoten und Münzen gekennzeichnet werden. In der Devisengesetzgebung der einzelnen Staaten werden die Zuordnung und der Verkehr mit Devisenwerten geregelt. In den sozialistischen Ländern erfolgt das umfassend auf der Grundlage des staatlichen Valutamonopols. Die hat dazu das Devisengesetz vom 19. 12. 1973 erlassen (GBI. 1/1973 Nr. 58, Durchführungsbestimmungen GBI. 1/1973, Nr. 59). Devisenwerte. Gegenstand der staatlichen Regelung ist gleichzeitig die Bestimmung, was als Devisenwertumlauf anzusehen ist, wie das Devisengesetz gegenüber den sog. Deviseninländern und Devisenausländern, d. h. ausgehend vom ständigen Sitz oder längerfristigen Aufenthalt der Besitzer, Käufer oder Verkäufer der Devisenwerte, angewandt wird und in welcher Weise die Devisenwerte und Devisenwertumläufe in die Leitung, Planung und Bilanzierung des sozialistischen Reproduktionsprozesses einbezogen werden. Prinzipiell stellen die Devisen Ansprüche der Devisenwerte besitzenden Volkswirtschaft auf Teile des Nationaleinkommens oder des Nationalreichtums der die Devisen ausgebenden Staaten u. ä. dar. Dadurch kann im Realisierungsprozess die mit der Hereinnahme der Devisen überwiegend verbundene Hergabe von in der eigenen Volkswirtschaft produziertem Nationaleinkommen ausgeglichen werden.