Dienstbezeichnung

Dienstbezeichnung - Bezeichnung für die Funktion und Stellung, von Werktätigen in staatlichen Organen, Betrieben und Einrichtungen. Die Dienstbezeichnung wird aus der speziellen Aufgabenstellung und Leitungsstruktur der jeweiligen Einrichtung und der Arbeitsaufgabe des Werktätigen abgeleitet, kennzeichnet dessen Verantwortungs- und Aufgabenbereich (z. B. Direktor für Technik, Finanzplaner, Hauptbuchhalter) und wird in den Funktionsplan und Betriebsbzw. Dienstausweis aufgenommen.