Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels

Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels - Wirtschaftseinheiten der sozialistischen Volkswirtschaft, die auf der Grundlage des staatlichen Planes und im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogramms spezifische Funktionen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Außenhandelsaufgaben wahrnehmen. Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels sind juristische Personen und arbeiten nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie unterstehen dem Ministerium für Außenhandel, das einheitliche Grundsätze für ihre Tätigkeit erlässt. Zu den Hauptaufgaben der Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels gehört es: a) gesamtgesellschaftliche Interessen und die hierzu ergangenen staatlichen Orientierungen auf bestimmten Gebieten der Außenhandelstätigkeit, insbesondere in der Marktarbeit, durchzusetzen und alle diesbezüglichen Aktivitäten der am Export und Import beteiligten Organe und Betriebe in Außenhandel und Industrie zu koordinieren; b) spezielle Aufgaben bei der Vermittlung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Außenhandelsgeschäften zu übernehmen und selbständig zu lösen und die Außenhandelsbetriebe bei der Marktforschung, Werbung, Messe- und Ausstellungstätigkeit, Warenkontrolle usw. zu unterstützen; c) im Auftrag von zentralen Staatsorganen bzw. von Augenhandels- und Exportbetrieben möglichst verallgemeinerungsfähige Ergebnisse bzw. Organisationslösungen zu erarbeiten (z. B. bei der Analyse und Prognose der Außenhandelsumsatz- und Auslandspreisentwicklung, der Rationalisierung der Arbeitsprozesse im Augenhandel usw.).