Dienstordnung

Dienstordnung - spezifische Form von Arbeitsordnungen für Werktätige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer und Erzieher) oder Bereiche (z. B. Staatsorgane, Verkehrs- und Nachrichtenwesen). Mit der Dienstordnung werden die bes. Arbeitspflichten und die sich daraus ergebende spezifische Verantwortung dieser Werktätigen rechtlich geregelt, soweit sie von den allg. Anforderungen an die Arbeitsdisziplin aller Werktätigen abweichen. Neben diesen Regelungen werden in die Dienstordnung Bestimmungen über spezielle Formen der Auszeichnung (z. B. Verleihung von Titeln) und Disziplinarmaßnahmen aufgenommen. Die Dienstordnung wird von den zuständigen zentralen Staatsorganen im Einvernehmen mit den Gewerkschaften erlassen.