Dienstplan, Arbeitszeitplan

Dienstplan, Arbeitszeitplan - speziell festgelegte Regelung bzw. Verteilung der gesetzlichen Arbeitszeit in Betrieben oder Einrichtungen mit kontinuierlichem, ununterbrochenem Arbeitsablauf (z. B. Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe). Der Dienstplan oder Arbeitszeitplan legt Folge, Art und Dauer der Schichten, Pausen, Ruhetage entsprechend den technologischen und betriebs- oder produktionsorganisatorischen Bedingungen sowie unter weitgehender Berücksichtigung der Belange der Werktätigen fest. Er wird vom Betriebsdirektor mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung in Kraft gesetzt.