Dienstreise

Dienstreise - Reise von Beschäftigten nach einem außerhalb ihres ständigen Arbeitsortes oder Wohnsitzes gelegenen Ort (Auftragsort) zur Durchführung von Arbeits- oder Dienstaufträgen. Dienstreise liegen nicht vor, wenn die Aufträge in einem Auftragsort ausgeführt werden, der dem ständigen Arbeitsort oder Wohnsitz des Beschäftigten derart benachbart ist, dass beide als eine räumliche oder wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.