Direktbeziehungen

Direktbeziehungen - unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Staatsorganen bzw. Wirtschaftsorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen verschiedener sozialistischer Länder im Prozess ihrer Wirtschaftsintegration zur effektiven Erfüllung der volkswirtschaftlichen Planziele. Die Entwicklung der Direktbeziehungen ist eine wichtige Aufgabenstellung des Komplexprogramms des RGW und ermöglicht vielfältige direkte Arbeitskontakte zwischen den Werktätigen der Länder der sozialistischen Gemeinschaft. Maßgebend für die Direktbeziehungen der Betriebe, Kombinate, Wirtschaftsvereinigungen usw. sind die in den sozialistischen Ländern jeweils gültigen Rechtsvorschriften über die Befugnisse, Aufgaben und Rechte der Staatsorgane und Wirtschaftsorganisationen. Zu den Hauptformen der Direktbeziehungen auf der Ebene der Wirtschaftsorganisationen gehören:

a) Vorbereitung, Abschluss und Realisierung von internationalen Wirtschaftsverträgen über die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Produktion entsprechend den gültigen staatlichen Ordnungen über den Abschluss derartiger Verträge;

b) Information- und Erfahrungsaustausch auf Basis internationaler Freundschaftsverträge zwischen den Kollektiven gleich gelagerter Wirtschaftseinheiten, insbesondere zu Problemen der Rationalisierung, der Neuererbewegung und des sozialistischen Wettbewerbs (z. B. Betriebsvergleich, Austausch progressiver Methoden der Wirtschaftstätigkeit, gemeinsame Ausarbeitung von Besttechnologien, gegenseitige Hilfeleistungen usw.); c) Zusammenarbeit bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, bei der Rekonstruktion sowie beim Aufbau von Objekten (gemeinsame Tätigkeit von Baukollektiven, Bildung gemeinsamer Projektierungs- und Konstruktionsbüros sowie Forschungs- und Entwicklungskollektive usw.); d) Zusammenarbeit von Betrieben, Vereinigungen oder Institutionen im Rahmen von internationalen Koordinierungszentren und internationalen ökonomischen Organisationen.