Direktbezug

Direktbezug - eine Grundform der Warenbewegung von Konsumgütern, bei der die Waren planmäßig unmittelbar vom Produktionsbetrieb an die Verkaufseinrichtungen geliefert werden, ohne ein Großhandelslager zu berühren. Durch den planmäßigen Ausbau des Direktbezugs wird den Erfordernissen von höherem Versorgungsniveau und sozialistischer Intensivierung entsprochen. Der Direktbezug trägt dazu bei, die Bevölkerung besser zu versorgen indem die Erzeugnisse unmittelbar ins Angebot gelangen (modische Aktualität, Frischegrad), die Warenbewegung von der Produktion zum Einzelhandel zu rationalisieren, die Waren schneller umzuschlagen und damit Zirkulationskosten sowie Warenverluste zu senken. Der Direktbezug ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Er eignet sich vor allem für Erzeugnisse, die nicht sortimentiert oder in anderer Weise für den Verkauf vorbereitet werden müssen. Bei leichtverderblichen Waren und Erzeugnissen der Mundproduktion ist er zwingend notwendig. Der Direktbezug wird aber auch verstärkt bei hochwertigen, insbesondere technischen Konsumgütern, bei hochmodischen Erzeugnissen sowie bei Standardartikeln (z. B. haushaltchemischen Erzeugnissen) angewandt. - Bei der Beurteilung der Rationalität des Direktbezug müssen die versorgungspolitischen und ökonomischen Vorzüge in ihrer Einheit gesehen werden. Hierbei ist von den volkswirtschaftlichen Belangen auszugehen. Der Direktbezug erfordert die koordinierende Hilfe des Großhandels und eine enge kooperative Zusammenarbeit zwischen allen Partnern. Die Anteile des Direktbezugs werden entsprechend den Kennziffern des Warenfonds geplant und abgerechnet. Der Direktbezug kann über unterschiedliche Geschäftsarten realisiert werden: als Direktgeschäft, bei dem die Waren-, Vertrags- und Verrechnungsbeziehungen zwischen dem Hersteller und der Endstufe der Warenzirkulation (Einzelhandel) unmittelbar abgewickelt werden; b) als Vermittlungsgeschäft, bei dem die Vertragsbeziehungen zwischen Lieferer und Abnehmer durch Vermittlung des Großhandels zustande kommen; c) als Streckengeschäft, bei dem der Abnehmer eine größere Warenpartie aus einem Vertrag zwischen dem Produzenten und einem Großhandelsbetrieb übernimmt, sie zwar direkt ab Werk erhält, aber über den Großhandel verrechnet und bezahlt.