Direktorialsystem

Direktorialsystem - Organisationsform der Leitung eines kapitalistischen Unternehmens, das durch zwei Merkmale gekennzeichnet ist: a) Die Unternehmensleitung besteht aus mehreren Personen, die nicht Eigentümer der Unternehmung sind und ihre Funktion auf der Grundlage eines Gesetzes, einer Satzung oder Geschäftsordnung ausüben (z. B. Geschäftsführer einer GmbH oder einer Genossenschaft, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft); b) alle zur Unternehmensleitung gehörenden Personen vertreten das Unternehmen, bei Meinungsverschiedenheiten hat jedoch eine Person das alleinige Entscheidungsrecht und eventuell bestimmte Sondervollmachten. Durch das Direktorialsystem soll eine straffe Betriebsführung erreicht werden, wenn die Führungsspitze aus einer Gruppe von Personen besteht. Im Gegensatz zum Direktorialsystem werden beim Kollegialsystem Entscheidungen der Führungsspitze grundsätzlich von der gesamten Personengruppe nach dem Grundsatz Einstimmigkeit oder Mehrheit getroffen.