Direktversicherung

Eine betriebliche Zusatzversorgung ist die Direktversicherung bei vielen Arbeitgebern, die etwas für ihre Beschäftigten tun wollen, obwohl sie durch die Direktversicherung keine direkte Zusage zu einer Betriebsrente geben. Im Alter profitieren Sie davon, weil der Arbeitgeber jährlich oder monatlich für Sie etwas in die Direktversicherung einbezahlt hat. Diese Beiträge für die Direktversicherung gelten als Gehaltszuschuss.

Damit diese Direktversicherung steuerlich berücksichtigt werden kann, gibt es drei Kriterien:

(1) Bis zum 60. Lebensjahr muss die Direktversicherung mindestens laufen.

(2) Es müssen mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt werden, und die Versicherung muss mindestens 12 Jahre laufen.

(3) Leistungen aus der Versicherung dürfen nur Sie (oder Ihre Angehörigen) beziehen.

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, dann müssen Sie auf Wartezeiten achten, falls Ihr vorheriger Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung gezahlt hatte. Dann geht es darum, ob Sie bereits solche Ansprüche auf die Betriebsrente erreicht haben, die nicht mehr verfallen können. Nur dann können Sie die Direktversicherung zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Sollten Sie jedoch die Unverfallbarkeitsfristen noch nicht erreicht haben, und Sie wollen dennoch in eine neue Firma wechseln, dann verlieren Sie Ihre Ansprüche aus der (alten) Direktversicherung. Sie können dann höchstens mit Ihrem Chef über die Direktversicherung verhandeln. Wenn Sie Glück haben, dann können Sie auch beim neuen Arbeitgeber auf die bereits einbezahlten Versicherungsbeiträge aufbauen. Dies sind jedoch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, so dass Sie darauf keinen generellen Anspruch haben.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber insolvent sein sollte, dann ist es problematisch, dass die Fristen bis zur Unverfallbarkeit der Direktversicherung so lang sind. Sollte es einen Konkursverwalter geben, dann kann dieser auch die Rückkaufswerte der Direktversicherung verwerten, falls Sie den gesetzlichen Anspruch auf diese Versicherungsleistungen noch nicht erreicht haben. Dann verlieren Sie auch diese Betriebsrente, und nicht nur Ihren Job (durch den Konkurs).

Auf Wunsch soll die Direktversicherung auch eine Berufsunfähigkeit absichern, also nicht nur eine zusätzliche Rente einbringen. Zwar wird am meisten in eine Kapitallebensversicherung einbezahlt, aber es sind auch andere Versicherungsformen möglich: So kann das Geld auch angelegt werden in Unfallzusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen oder in fondsgebundene Lebensversicherungen.