Diskont, Diskonto

Diskont, Diskonto - Zinsabzug beim Ankauf noch nicht fälliger Schuldmittel, am gebräuchlichsten beim Ankauf von Wechseln (Wechseldiskont) vor deren Fälligkeit. Der Diskont oder Diskonto ist der Ersatz für den Zinsverlust, den der Käufer in der Zeit vom Kauf bis zur Fälligkeit erleidet, vom Wechselverkäufer her gesehen der vorweg zu leistende Zins für einen vom Tag des Verkaufs bis zum Fälligkeitstermin des Wechsels erhaltenen Kredit. Der Diskontsatz - auch Geldsatz gen. - ist der der Berechnung des Diskont (Diskonto) zugrunde gelegte Zinssatz. Das Diskontgeschäft der Bank besteht in der Kreditgewährung durch Ankauf (Diskontieren) von noch nicht fälligen Wechseln, wobei der Kreditzins als Diskont bzw. Diskonto, also in Form eines Vorwegabzuges, neben einer Gebühr (der Diskontprovision) erhoben wird. Es ist eines der wichtigsten Aktivgeschäfte kapitalistischer Banken und wird, bedingt durch die Strenge des Wechselrechts, als ein bes. sicheres Kreditgeschäft gewertet. Die Geschäftsbanken sichern ihre Liquidität (Bankliquidität) u. a., indem sie Wechsel mit bes. Sicherheitsmerkmalen (zentralbankfähige Wechsel) hereinnehmen, die sie der Zentralnotenbank zur Rediskontierunganbieten können. Je nach der Konjunktursituation und der damit verbundenen Geldmarktlage bestimmen die Zentralnotenbanken Rediskontierungskontingente. Es existieren damit zwei Diskontsätze, der der Geschäftsbank und der der Zentralbank (letzterer auch Bankdiskont, Bankrate, Banksatz gen.). Der Diskontsatz der Geschäftsbanken liegt im allgemeinen über dem der Zentralbank. (Die Differenz ist Zinsgewinn der Geschäftsbank.) Die Manipulierung des Diskontsatzes durch die Zentralbanken bildet zusammen mit der Festlegung der Rediskontierungskontingente und -bedingungen die Diskontpolitik.