Diskriminierung

Diskriminierung - Auswirkung politischer oder handelspolitischer Maßnahmen eines Landes oder einer Ländergruppe mit dem Ziel, bestimmte andere Staaten auf dem Gebiet des Handels zu benachteiligen bzw. ihren Handels- und Wirtschaftsverkehr zu stören. Die Diskriminierung widerspricht den allg. Prinzipien des internationalen Handels, die auf der Konferenz für Handel und Entwicklung 1964 verabschiedet und in der Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten niedergelegt worden sind. Das gilt insbesondere für das Prinzip der Gleichberechtigung. Die Diskriminierung ist ein Merkmal der Handelspolitik kapitalistischer Staaten und wird hauptsächlich von imperialistischen Staaten gegenüber sozialistischen Staaten angewendet. Das zeigt sich z. B. in der Embargopolitik. Durch die Diskriminierung sind die sozialistischen Staaten von der gleichberechtigten Teilnahme am Handel auf dem kapitalistischen Weltmarkt auch unter den Bedingungen der sog. freien Marktwirtschaft ausgeschlossen. Importe aus sozialistischen Staaten erfahren eine benachteiligende Sonderbehandlung, z. B. durch Kontingentierung und Lizenzierung bei Liberalisierung der Wareneinfuhren aus allen anderen Ländern. Die Diskriminierung existiert auch im Handel zwischen den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes als Mittel des Konkurrenzkampfes, z. B. beim Fertigwarenimport imperialistischer Staaten aus Entwicklungsländern. Die Maßnahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet des Außenhandels diskriminieren ebenfalls Drittländer, mit denen keine Sondervereinbarungen abgeschlossen wurden.